GGO-Assistent: Regelungsvorhaben formal prüfen
Prüft, ob ein Regelungsvorhaben die formalen Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung erfüllt: Ist das Vorblatt vollständig, ist der Erfüllungsaufwand nach Adressaten aufgegliedert, nennt die Begründung ihre Pflichtangaben, sind Nachhaltigkeit, Befristung und Evaluierung angesprochen? Ein eigenständiges Werkzeug in Entwicklung, mit einer Demo im Browser.
Demo im Browser
Probieren Sie die Demo.
Beispieltext laden oder einen eigenen Text einfügen, dann prüfen. Geprüft wird gegen eine Auswahl formaler Vorgaben der Bundes-GGO, vollständig in Ihrem Browser; nichts wird übertragen oder gespeichert. Der Beispieltext ist synthetisch.
Text einfügen, dann „Prüfen“ klicken.
Hinweis: Die Demo prüft eine Auswahl formaler Vorgaben und dient der Veranschaulichung. Sie ersetzt keine rechtsförmliche Prüfung nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit und keine Ressort- oder Verbändebeteiligung nach der GGO.
Was die Demo prüft
Sechs Prüfbereiche der Demo.
Vollständigkeit des Vorblatts
Ob die Punkte A. Problem und Ziel, B. Lösung, C. Alternativen, D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand, E. Erfüllungsaufwand und F. Weitere Kosten vorhanden sind (Anlage 3 zu § 42 Absatz 1 GGO).
Aufgliederung nach Adressaten
Ob der Erfüllungsaufwand getrennt für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ausgewiesen ist und ob die Bürokratiekosten aus Informationspflichten genannt werden (§ 44 GGO).
Pflichtangaben der Begründung
Ob eine Begründung erkennbar ist und Zielsetzung, Notwendigkeit und Alternativen genannt werden (§ 43 GGO).
Sprache und Satzlänge
Sehr lange Sätze als Hinweis zur sprachlichen Verständlichkeit (§ 42 Absatz 5 GGO), dazu ein Hinweis auf nur männlich verwendete Personenbezeichnungen.
Nachhaltigkeit
Ob eine Aussage zur Nachhaltigkeitsprüfung erkennbar ist (§ 44 Absatz 1 GGO).
Befristung und Evaluierung
Ob Aussagen zur Befristung und zur Evaluierung der Regelung fehlen (§ 43 GGO).
Die Prüfung stellt fest, ob Angaben vorhanden sind. Sie berechnet keinen Erfüllungsaufwand und ersetzt keine inhaltliche Gesetzesfolgenabschätzung. Regelwerk der Demo ist die GGO des Bundes; Landes-Geschäftsordnungen sind nicht abgedeckt.
Sehen Sie die GGO-Prüfung an einem Entwurf.
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